Zeitzuschlag als Nachteilsausgleich
Bei Online-Tests kann ab sofort ein Zeitzuschlag aufgrund eines Nachteilsausgleichs gewährt werden.
Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund eines offiziellen Nachteilsausgleichs ein Zeitzuschlag zusteht, können bei Online-Tests einen Zuschlag von 1/3 der regulären Testzeit erhalten.
Wenn ein solcher Nachteilsausgleich vorliegt, kann die Schule diesen auf Check dein Wissen für das entsprechende Fach vermerken. Bei Online-Tests mit Zeitbegrenzung erhält die betreffende Schülerin, der betreffende Schüler anschliessend ein Drittel mehr Zeit.
Um einen Zeitzuschlag zu vermerken, wählen Sie im Dialog zum Bearbeiten von Schülerdaten den Reiter «Nachteilsausgleich» («Schule» > Reiter «Klassen» > Klasse aufklappen > Schüler bearbeiten). Wählen Sie dort dasjenige Fach oder diejenigen Fächer aus, für welche ein Zeitzuschlag gewährt werden muss.
In den Checks im Bildungsraum Nordwestschweiz ist das Gewähren eines Zeitzuschlags ab dem Check S3 2026 vorgesehen.
